5. Phase: "Das Unternehmen übergeben" 

- Übertragung des Unternehmens und der Pflichten auf den Nachfolger (Closingprozess)
- Vorbereitung und Qualifikation des Nachfolgers
- Finanzierung der Übernahme unter Einbindung staatlicher Förderungen 

+++++++++++
In dieser Phase wird der Kaufvertrag erstellt und unterschrieben. Es muss sichergestellt werden, dass der Kaufvertrag im Hinblick auf das Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht unter Einbezug von Rechts- und Steuerberatern ausreichend geprüft wurde. 



In der Phase der Einarbeitung lernt der Nachfolger somit bereits die inneren und äußeren Strukturen des Unternehmens kennen.